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   VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20   

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VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20 (https://dejure.org/2022,32361)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.08.2022 - 9 A 2501/20 (https://dejure.org/2022,32361)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. August 2022 - 9 A 2501/20 (https://dejure.org/2022,32361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 65 Abs 1 VwGO, § 65 Abs 2 VwGO, § 121 VwGO, § 1 Abs 1 S 1 UmwRG, § 1 Abs 1 S 4 UmwRG, Art 9 Abs 2 Aarhus-Konvention, 2003/35/EG Richtlinie
    Beiladung eines Umweltverbands zum immissionsschutzrechtlichen Verpflichtungsrechtsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 699
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Hessen, 12.12.2017 - 9 E 2052/17

    BEILADUNG; MEHRFACHKLAGEVERBOT; NATUR- UND UMWELTSCHUTZVEREINIGUNG;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    An seiner gegenteiligen, im Beschluss vom 12.12.2017 (Az.: 9 E 2052/17) vertretenen Auffassung hält der Senat nicht fest.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers wies der Senat mit Beschluss vom 12.12.2017 (Az.: 9 E 2052/17, veröffentlicht u.a. in juris) zurück.

    Im Falle eines daher hier allenfalls zu erwartenden Bescheidungsurteils könne der Umweltverband die ihm zustehenden Klagerechte noch voll ausschöpfen (Hess. VGH, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 11, 14 - 16).

    Im Übrigen wird zur Begründung auf die Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 12.12.2017 (Az.: 9 E 2052/17, juris Rdnr. 6) Bezug genommen.

    Rechtliche Interessen im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO können, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom Dezember 2017 ausgeführt hat, auch die den Umwelt- und Naturschutzverbänden durch die entsprechenden Klagerechte zugewiesenen Wahrnehmungszuständigkeiten, mithin qualifizierte Verfahrensrechte sein (Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 10; ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 09.02.2009 - 5 E 4/08.P -, juris Rdnr. 4; Nieders.

    Diesbezüglich hat der Senat in seinem Beschluss vom Dezember 2017 zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass das Zweitklageverbot nicht jeglichen gerichtlichen Rechtsschutz gegen im Anschluss an ein Verwaltungsstreitverfahren ergehende behördliche Entscheidungen ausschließen kann, sondern seine Reichweite im konkreten Einzelfall von Art und Inhalt der Entscheidung abhängig ist (Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 15, 16; ebenso zum Zweitklageverbot nach § 61 BNatSchG a.F. im Planfeststellungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rdnr. 24).

    Im Falle des Obsiegens der Klägerin mit einem strikten Verpflichtungsurteil würde infolge des Zweitklageverbots eine Situation entstehen, in der der Antragsteller als anerkannter Umweltverband zu keinem Zeitpunkt die ihm eigentlich nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zustehenden Rechtsbehelfe ergreifen könnte: Im Stadium der Bekanntgabe des ablehnenden Bescheids mangels eigener Betroffenheit (vgl. dazu die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 11), im Stadium des Erlasses eines Genehmigungsbescheids aufgrund eines strikten Verpflichtungsurteils wegen des Zweitklageverbots.

  • EuGH, 14.01.2021 - C-826/18

    Stichting Varkens in Nood u.a.

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    Der Antragsteller gehört als anerkannter Umweltverband zu der in Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention angesprochenen "betroffenen Öffentlichkeit" (Begriffsdefinition in Art. 2 Nr. 5 Aarhus-Konvention; vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-826/18 -, juris Rdnr. 39, 45; Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 "Protect" -, juris Rdnr. 39).

    Diese muss Zugang zu einem Überprüfungsverfahren vor Gericht haben, um die materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen anzufechten, für die Art. 6 Aarhus-Konvention gilt (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021, a.a.O., Rdnr. 45, 55).

    Überdies verfolgt die Aarhus-Konvention ausdrücklich das Ziel, der betroffenen Öffentlichkeit einen weiten Zugang zu Gerichten zu gewähren (Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 1 Aarhus-Konvention; vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021, a.a.O., Rdnr. 34, 38; zu Art. 10a Öffentlichkeits-Beteiligungsrichtlinie: Urteil vom 07.11.2013 - C-72/12 "Altrip" -, juris Rdnr. 37).

    Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung und die Tragweite von Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention wiederholt bekräftigt und darauf hingewiesen, dass nationale Regelungen, die das Recht der betroffenen Öffentlichkeit auf Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren beschränken, mit Unionsrecht unvereinbar sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021, a.a.O., Rdnr. 55; Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 "Präklusion" -, juris Rdnr. 77; Urteil vom 07.11.2013 "Altrip", a.a.O., Rdnr. 46; Urteil vom 12.05.2011 - C-115/09 "Trianel" -, juris Rdnr. 44, 45; zum Ganzen: Buchberger, "Das Verbandsklagerecht der Umweltverbände - ein Streifzug", EurUP 2019, 377).

    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof zu Recht den Unterschied zwischen einer Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren und einer gerichtlichen Anfechtung hervorgehoben und auf deren unterschiedliche Zielrichtungen verwiesen (EuGH, Urteil vom 14.01.2021, a.a.O., Rdnr. 56; Urteil vom 15.10.2009 - C-263/08 -, juris Rdnr. 38).

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    Der Beklagte lehnte den Genehmigungsantrag mit Bescheid vom 30.12.2016 ab, woraufhin die Klägerin im Januar 2017 beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Verpflichtungsklage erhob (Az.: 4 K 2962/16.WI).

    Im Juli 2020 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Beklagten zur Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und lies die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu (VG Wiesbaden, Urteil vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI -, juris).

    Eine strikte Anwendung des Zweitklageverbots in dem Sinne, wie etwa das Verwaltungsgericht Wiesbaden sie in seinem die Beiladung des Antragstellers ablehnenden Beschluss vom September 2017 für geboten hält (VG Wiesbaden, Beschluss vom 21.09.2017 - 4 K 2962/16.WI -, n.v., S. 6 des amtlichen Umdrucks), mag zwar dem Willen des nationalen Gesetzgebers entsprochen haben (so auch VG Aachen, Beschluss vom 16.07.2012, a.a.O., Rdnr. 21, 23), überzeugt aber im Lichte der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht (mehr).

  • VG Aachen, 16.07.2012 - 7 K 1970/09

    Keine Beiladung von Umweltschutzvereinigungen zum Verfahren über Errichtung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    OVG, Beschluss vom 04.07.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rdnr. 5, 6; zum Verpflichtungsklageverfahren mit dem Ziel des Erlasses einer wasserrechtlichen Bewilligung: VG Aachen, Beschluss vom 16.07.2012 - 7 K 1970/09 -, juris Rdnr. 12, 19; offenlassend in einem Verpflichtungsklageverfahren mit dem Ziel der Genehmigung eines Teilflächennutzungsplans Windenergie: OVG RP, Beschluss vom 04.07.2018 - 8 E 10238/18 -, juris Rdnr. 17, 20).

    Eine strikte Anwendung des Zweitklageverbots in dem Sinne, wie etwa das Verwaltungsgericht Wiesbaden sie in seinem die Beiladung des Antragstellers ablehnenden Beschluss vom September 2017 für geboten hält (VG Wiesbaden, Beschluss vom 21.09.2017 - 4 K 2962/16.WI -, n.v., S. 6 des amtlichen Umdrucks), mag zwar dem Willen des nationalen Gesetzgebers entsprochen haben (so auch VG Aachen, Beschluss vom 16.07.2012, a.a.O., Rdnr. 21, 23), überzeugt aber im Lichte der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht (mehr).

  • OVG Hamburg, 09.02.2009 - 5 E 4/08

    Beiladung von Naturschutzverein bzw. Umweltverein

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    Rechtliche Interessen im Sinne von § 65 Abs. 1 VwGO können, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom Dezember 2017 ausgeführt hat, auch die den Umwelt- und Naturschutzverbänden durch die entsprechenden Klagerechte zugewiesenen Wahrnehmungszuständigkeiten, mithin qualifizierte Verfahrensrechte sein (Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 10; ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 09.02.2009 - 5 E 4/08.P -, juris Rdnr. 4; Nieders.

    Der Beiladung des Antragstellers im Verpflichtungsklageverfahren, in dem eine unter § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG fallende Zulassungsentscheidung erstritten werden soll, bedarf es aber, um ihm als anerkanntem Umweltverband die Möglichkeit zu geben, seinen Rechtsstandpunkt in ein gerichtliches Verfahren einzubringen (im Ergebnis ebenso in einem Anfechtungsklageverfahren gegen Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung: Hamb. OVG, Beschluss vom 09.02.2009, a.a.O., Rdnr. 6, 10; ähnlich Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 97. EL 2021, § 64 BNatSchG Rdnr. 29; vgl. außerdem Schlacke/Römling in: Schlacke/Schrader/Bunge, Aarhus-Handbuch, 2. Auflage 2019, § 3 Rdnr. 182; Heselhaus in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Auflage 2021, § 64 Rdnr. 40; a.A.: zum Verpflichtungsklageverfahren mit dem Ziel des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses: OVG NRW, Urteil vom 15.03.2010 - 11 A 1355/07 -, juris Rdnr. 12, 14; zum Normenkontrollverfahren gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung: Nieders.

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung und die Tragweite von Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention wiederholt bekräftigt und darauf hingewiesen, dass nationale Regelungen, die das Recht der betroffenen Öffentlichkeit auf Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren beschränken, mit Unionsrecht unvereinbar sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021, a.a.O., Rdnr. 55; Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 "Präklusion" -, juris Rdnr. 77; Urteil vom 07.11.2013 "Altrip", a.a.O., Rdnr. 46; Urteil vom 12.05.2011 - C-115/09 "Trianel" -, juris Rdnr. 44, 45; zum Ganzen: Buchberger, "Das Verbandsklagerecht der Umweltverbände - ein Streifzug", EurUP 2019, 377).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    Der Antragsteller gehört als anerkannter Umweltverband zu der in Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention angesprochenen "betroffenen Öffentlichkeit" (Begriffsdefinition in Art. 2 Nr. 5 Aarhus-Konvention; vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-826/18 -, juris Rdnr. 39, 45; Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 "Protect" -, juris Rdnr. 39).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    Diesbezüglich hat der Senat in seinem Beschluss vom Dezember 2017 zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass das Zweitklageverbot nicht jeglichen gerichtlichen Rechtsschutz gegen im Anschluss an ein Verwaltungsstreitverfahren ergehende behördliche Entscheidungen ausschließen kann, sondern seine Reichweite im konkreten Einzelfall von Art und Inhalt der Entscheidung abhängig ist (Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 15, 16; ebenso zum Zweitklageverbot nach § 61 BNatSchG a.F. im Planfeststellungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rdnr. 24).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist Verfahrensrecht so weit wie möglich im Einklang sowohl mit den Zielen des Übereinkommens von Aarhus als auch mit dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für die durch das Unionsrecht verliehenen Rechte auszulegen (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 "Protect", a.a.O., Rdnr. 54; Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 "Slowakischer Braunbär I" -, juris Rdnr. 50, 51).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20
    Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung und die Tragweite von Art. 9 Abs. 2 Aarhus-Konvention wiederholt bekräftigt und darauf hingewiesen, dass nationale Regelungen, die das Recht der betroffenen Öffentlichkeit auf Zugang zu einem gerichtlichen Überprüfungsverfahren beschränken, mit Unionsrecht unvereinbar sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021, a.a.O., Rdnr. 55; Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 "Präklusion" -, juris Rdnr. 77; Urteil vom 07.11.2013 "Altrip", a.a.O., Rdnr. 46; Urteil vom 12.05.2011 - C-115/09 "Trianel" -, juris Rdnr. 44, 45; zum Ganzen: Buchberger, "Das Verbandsklagerecht der Umweltverbände - ein Streifzug", EurUP 2019, 377).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

  • EuGH, 15.10.2009 - C-263/08

    Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 8 E 10238/18

    Ablehnung einer Beiladung eines Umweltschutzverbandes im Verfahren wegen Änderung

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2016 - 4 KN 77/16

    Anerkannte Naturschutzvereinigung; Beiladung; Beteiligungsrecht; einfache

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 11 A 1355/07

    Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer materiellen Beschwer und der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2017 - 6 A 1252/15

    Unzulässigkeit des Berufungszulassungsantrags nach Erledigung des Rechtsstreits

  • OVG Saarland, 22.03.2006 - 2 Y 11/05

    Beiladung bei Streitigkeit um behördliche Zuständigkeiten

  • BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20

    Keine notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 4 OB 215/08

    Bestehen von Beteiligungsrechten anerkannter Naturschutzverbände in dem Verfahren

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige Beiladung;

  • BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04

    Ablehnung einer Beiladung; Voraussetzungen einer einfachen Beiladung und einer

  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21

    Veränderungssperre; einstweilige Anordnung

  • BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80

    Universitätsgremium - Kosistorium - Feststellung der Unwirksamkeit einer Wahl -

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    In diesem Verfahren fehle es - im Gegensatz zu dem Sachverhalt, welcher der mit dem Beiladungsantrag in Bezug genommenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. August 2022 (Az. 9 A 2501/20) zugrunde gelegen habe - an einer umweltrechtlichen Prüfungskompetenz der Beklagten.

    Dafür reicht die Möglichkeit aus, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann ( BVerwG, Beschluss vom 4.3.2008 - 9 A 74.07 -, juris Rn. 2 m.w.N.), d. h. der Dritte zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann ( BVerwG, Beschluss vom 9.3.2005 - 4 VR 1001.04 -, juris Rn. 2 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 25.10.2023 - 14 OB 62/23 -, juris Rn. 5, vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 8, sowie vom 4.7.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 14).

    Auch muss es sich bei den rechtlichen Interessen des Beizuladenden nicht notwendig um materielle Rechte handeln, vielmehr genügen grundsätzlich auch qualifizierte Verfahrensrechte, wie etwa die Klagerechte von Umweltverbänden (Hessischer VGH, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.7.2018 - 8 E 10238/18.OVG -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.2.2009 - 4 OB 215/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 12, sowie Beschluss vom 4.7.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rn. 6).

    Damit droht dem Beschwerdeführer im Fall eines Obsiegens der Klägerin mit ihrer Anfechtungsklage gegen die Anwendungsbestimmung der Wegfall der ihm durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz eingeräumten Klagemöglichkeit auf Erlass einer entsprechenden Nebenbestimmung, so dass seine rechtlichen Interessen durch die gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO berührt werden (vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 17, 22 zu der Beiordnung bei einer Klage auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung von Windkraftanlagen).

    Denn ohne seine Beiladung würde sich die Rechtskraft der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf ihn erstrecken, ohne dass er diese, von der Beiladung gerade auch bezweckte Möglichkeit der Beteiligung gehabt hätte (so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 24 m.w.N. auch zu der a. A. folgenden Entscheidungen, die die maßgeblichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8.11.2022 - C-873/19 - und vom 20.12.2017 - C-664/15 - zur erforderlichen Beachtung von § 9 Abs. 3 AK i.V.m. Art. 47 GRC noch nicht berücksichtigen konnten und zudem zu anderen Sachverhaltskonstellationen ergangen sind; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.7.2018 - 8 E 10238/18 -, juris Rn. 18) und ohne dass er wegen des Mehrfachklageverbots nach § 1 Abs. 1 Satz 4 UmwRG die Möglichkeit hätte, gegen die Zulassung (ohne die Nebenbestimmung) oder auf Anordnung einer Nebenbestimmung zu klagen.

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